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Außergerichtliche
Vertretung gegenüber den Geldempfängern
Sofern
wir im Rahmen der Beratung zu dem Ergebnis gekommen sind,
dass in Ihrem Fall ein Rückzahlungsanspruch gegenüber
den Geldempfängern infrage kommt und Sie sich entschließen,
sich von uns in dieser Sache vertreten zu lassen, nehmen wir
unverzüglich mit den "Beschenkten" Kontakt
auf und fordern sie zur Rückzahlung des Geldes auf.
Achtung:
Sofern sich eine Beratung, die auf Stundenbasis abgerechnet
wurde anschließend in ein Vertretungsmandat mündet,
das auf Gebührenbasis abgerechnet wird, werden wir das
Beratungshonorar natürlich auf die gesetzlichen Gebühren
für die Vertretung anrechnen, so dass Sie für die
gleiche Leistung nicht doppelt zahlen müssen.
Aufgrund
der nunmehr eindeutigen Rechtslage lassen sich unserer Erfahrung
nach viele Ansprüche inzwischen außergerichtlich
klären und so ein Gang vor Gericht vermieden werden.
Die
Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber den Geldempfängern
rechnen wir nach den gesetzlichen Gebühren ab. Diese
sind abhängig davon, wie hoch der Streitwert, also der
in Ihrem Fall "verschenkte" Geldbetrag ist.
Vertretung
vor Gericht
In einigen Fällen wird es trotzdem nötig sein, Ihren
berechtigen Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Sofern
wir Sie vor Gericht vertreten, rechnen wir dies grundsätzlich
nach den gesetzlichen Gebühren ab. Die Gebühren
im Zivilverfahren sind dabei streitwertabhängig, wobei
der Streitwert durch die Höhe des Rückzahlungsanspruchs
definiert wird. Gerne informieren wir Sie hierzu auf Anfrage
detailliert und natürlich erhalten Sie von uns vor
jedem gebührenpflichtigen Tätigwerden von uns eine
transparente Kostenauskunft, so dass Sie
dann bei unserer Rechnungstellung keine unangenehmen Überraschungen
erleben.
Unser
Tipp: Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung
haben, sollten Sie sich zunächst im Rahmen einer Erstberatung
über die Chancen einer Rückzahlung informieren.
Dabei sind die Kosten für Sie in jedem Fall noch erträglich
- auch wenn wir dann zu dem Ergebnis gelangen, dass es sich
ich ihrem Falle nicht lohnen würde, dem "schlechten
Geld" noch "gutes Geld" hinterherzuwerfen
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