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Juristische-Schulungen
- Programm 2005
Aufsichtspflicht
Kaum ein Begriff
innerhalb der Jugendarbeit ist (zu Unrecht) derart gefürchtet
und daher zwangsläufig auch missverstanden wie die „Aufsichtspflicht“.
Fast jeder, der beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen
zu tun hat, weiß, dass Aufsichtspflicht irgendwie und irgendwo
existiert, aber nicht jeder weiß um die Bedeutung dieser Verpflichtung
für die eigene Tätigkeit in der Jugendarbeit. Diese Schulung,
die als Vortrag oder auch als Workshop angeboten werden kann, soll
hier Abhilfe schaffen.
Im Einzelnen werden die
folgenden Themen angesprochen:
> Wie entsteht die Aufsichtspflicht?
> Wann beginnt und wann endet die Aufsichtspflicht?
> Welchen Umfang hat die Aufsichtspflicht?
> Wie erfüllen Jugendleiter ihre Aufsichtspflicht korrekt?
> Sinnvolle und zulässige Sanktionen
> Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung
> Zu beachtende Jugendschutzbestimmungen
> Verhaltensweisen bei Ferienfahrten und Lagern
> Zulässige pädagogische Freiräume
> Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung
> Literaturhinweise und Quellen für die Online-Recherche
Zielgruppe:
Ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter der Jugendarbeit, Lehrkräfte,
Erzieher, Jugendleiter und Trainer in
(Sport-)Vereinen
Dauer: ca. 2 - 3 Stunden als Vortrag mit Diskussion,
4-5 Stunden als Workshop
Referenten: RAe Stefan Obermeier und Markus Laymann
Materialien: Handout für Teilnehmer, Online-Support.
Zu diesem Vortrag kann ergänzend für alle Teilnehmer auch
unser 120-seitiges Skript Aufsichtspflicht bezogen werden.
Allgemeine
Informationen
zu unseren Vorträgen bezüglich Referenten, Leistungen
und Kosten erhalten
Sie hier.
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