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Juristische-Schulungen - Programm 2005
Aufsichtspflicht

Kaum ein Begriff innerhalb der Jugendarbeit ist (zu Unrecht) derart gefürchtet und daher zwangsläufig auch missverstanden wie die „Aufsichtspflicht“. Fast jeder, der beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, weiß, dass Aufsichtspflicht irgendwie und irgendwo existiert, aber nicht jeder weiß um die Bedeutung dieser Verpflichtung für die eigene Tätigkeit in der Jugendarbeit. Diese Schulung, die als Vortrag oder auch als Workshop angeboten werden kann, soll hier Abhilfe schaffen.

Im Einzelnen werden die folgenden Themen angesprochen:

> Wie entsteht die Aufsichtspflicht?
> Wann beginnt und wann endet die Aufsichtspflicht?
> Welchen Umfang hat die Aufsichtspflicht?
> Wie erfüllen Jugendleiter ihre Aufsichtspflicht korrekt?
> Sinnvolle und zulässige Sanktionen
> Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung
> Zu beachtende Jugendschutzbestimmungen
> Verhaltensweisen bei Ferienfahrten und Lagern
> Zulässige pädagogische Freiräume
> Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung
> Literaturhinweise und Quellen für die Online-Recherche

Zielgruppe: Ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter der Jugendarbeit, Lehrkräfte, Erzieher, Jugendleiter und Trainer in
(Sport-)Vereinen
Dauer: ca. 2 - 3 Stunden als Vortrag mit Diskussion, 4-5 Stunden als Workshop
Referenten: RAe Stefan Obermeier und Markus Laymann
Materialien: Handout für Teilnehmer, Online-Support.

Zu diesem Vortrag kann ergänzend für alle Teilnehmer auch unser 120-seitiges Skript Aufsichtspflicht bezogen werden.

Allgemeine Informationen
zu unseren Vorträgen bezüglich Referenten, Leistungen und Kosten erhalten Sie hier.

 

 

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