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Juristische-Schulungen - Programm 2005:
Vereins- und Verbandsrecht

„Wem Gott gibt ein Amt, dem gibt er auch Verstand...“, dieses alte Sprichwort sollte auch immer noch für Ämter in Vereinen gelten. Aber der vielbeschworene gesunde Menschenverstand reicht heute leider nicht immer aus um den immer höher gesetzten Ansprüchen zu genügen, die der Gesetzgeber, die Rechtsprechung oder Behörden inzwischen an Vereinsvorstände stellen.

Um Unsicherheiten und Meinungsverschiedenheiten unter den einzelnen Vorständen zu vermeiden und ein einheitliches Auftreten der Vereinsorgane gegenüber den Mitgliedern zu ermöglichen, sollten sich alleVerantwortliche über ihre Rechte und Pflichten gegenüber ihrem Verein oder Verband im Klaren sein.

Die folgenden Themen können behandelt werden:

> Gesetzliche Grundlagen des eingetragenen Vereins
> Zulässige und notwendige Regelungen in der Satzung
> Verhältnis Verband - Mitgliedsvereine

> Pflichten und Haftung der Vereinsorgane
> Rechtsverhältnisse der nichtrechtsfähigen Vereine
> Zusammenschlüsse von Vereinen, Verbandsrecht
> Typische Rechtsprobleme im Vereinsalltag
> Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung
> Literaturhinweise und Quellen für die Online-Recherche

Zielgruppe: Ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter in Vereinen, Verbänden und Körperschaften (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer)
Dauer: ca. 2 - 3 Stunden als Vortrag mit Diskussion, 4-5 Stunden als Workshop
Referenten: RA Markus Laymann
Materialien: Handout für Teilnehmer, Online-Support.

Im Vorfeld der Schulung kann auch eine rechtliche Begutachtung der aktuellen Vereinssatzung(en) erfolgen.

Allgemeine Informationen
zu unseren Vorträgen bezüglich Referenten, Leistungen und Kosten erhalten Sie hier.

 

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