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Juristische-Schulungen
- Programm 2005:
Vereins- und Verbandsrecht
„Wem Gott
gibt ein Amt, dem gibt er auch Verstand...“, dieses alte Sprichwort
sollte auch immer noch für Ämter in Vereinen gelten. Aber
der vielbeschworene gesunde Menschenverstand reicht heute leider
nicht immer aus um den immer höher gesetzten Ansprüchen
zu genügen, die der Gesetzgeber, die Rechtsprechung oder Behörden
inzwischen an Vereinsvorstände stellen.
Um Unsicherheiten und
Meinungsverschiedenheiten unter den einzelnen Vorständen zu
vermeiden und ein einheitliches Auftreten der Vereinsorgane gegenüber
den Mitgliedern zu ermöglichen, sollten sich alleVerantwortliche
über ihre Rechte und Pflichten gegenüber ihrem Verein
oder Verband im Klaren sein.
Die folgenden
Themen können behandelt werden:
> Gesetzliche Grundlagen des eingetragenen
Vereins
> Zulässige und notwendige Regelungen
in der Satzung
> Verhältnis Verband - Mitgliedsvereine
> Pflichten und Haftung der Vereinsorgane
> Rechtsverhältnisse der nichtrechtsfähigen
Vereine
> Zusammenschlüsse von Vereinen, Verbandsrecht
> Typische Rechtsprobleme im Vereinsalltag
> Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung
> Literaturhinweise und Quellen für die
Online-Recherche
Zielgruppe:
Ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter in Vereinen, Verbänden
und Körperschaften (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer)
Dauer: ca. 2 - 3 Stunden als Vortrag mit Diskussion,
4-5 Stunden als Workshop
Referenten: RA Markus Laymann
Materialien: Handout für Teilnehmer, Online-Support.
Im Vorfeld der Schulung kann auch eine rechtliche Begutachtung der
aktuellen Vereinssatzung(en) erfolgen.
Allgemeine Informationen
zu unseren Vorträgen bezüglich Referenten, Leistungen
und Kosten erhalten Sie hier.
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